Sie möchten einen neuen Mitarbeiter einstellen und haben Angst, beim Arbeitsvertrag etwas falsch zu machen?

Lesen Sie Schritt für Schritt, wie SIE auch ohne fremde Hilfe in wenigen Minuten einen 100% rechtssicheren Arbeitsvertrag erstellen können:

Spezial-Report von:
Unterschrift Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Bild von Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke

Datum: Freitag, 27. Januar 2012

Kaum eine Tätigkeit ist für Sie als Arbeitgeber nerviger und heikler, als Arbeitsverträge aufzusetzen. Dauernd hat man die Angst im Nacken, weil schon ein falsches Wort an der falschen Stelle einen verlorenen Prozess bedeuten und viel Geld kosten kann.

Darf ich Sie mit meinem brandneuen GRATIS-Sonder-Report „Arbeitsverträge rechtssicher erstellen“ dabei unterstützen?

Spezial-Report: „Arbeitsvertrag“ GRATIS per PDF zum Sofort-Download:
Der Spezial-Report
„Arbeitsverträge rechtssicher erstellen“

Sie erhalten rechtssichere Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Zusammenarbeit mit Ihren Arbeitnehmern:

  • Was müssen Sie alles in einem Arbeitsvertrag festhalten?

  • Worauf sollten Sie noch achten, wenn Sie ein Vetragsangebot machen?

  • Wie gehen Sie mit „Uralt-Verträgen“ um?

  • Können Sie unterschiedliche Vertragsverhältnisse mit einem Vertragsmuster regeln?

  • Was tun Sie, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt?

  • Sind Standardmuster genauso gut wie speziell ausgehandelte Verträge?

Außerdem erhalten Sie einen fertigen, anwaltsgeprüften Muster-Arbeitsvertrag!


ACHTUNG!
Dieses Angebot gilt nur bis
27. Januar 2012, 23:59:59 Uhr!

Liebe Personalverantwortliche,
lieber Personalverantwortlicher,

Arbeitsverträge werden fast immer von Ihnen als Arbeitgeber vorformuliert und dem Arbeitnehmer lediglich zur Unterschrift vorgelegt. Insoweit sind Sie bei der inhaltlichen Gestaltung in einer starken Position.

Zwar unterliegen vorformulierte Arbeitsverträge bereits seit dem 01.01.2002 der besonderen Kontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Trotzdem sind immer noch viele Arbeitgeber verunsichert, weil von den Arbeitsgerichten selbst bisher selbstverständliche und rechtlich anerkannte Vertragsklauseln in Zweifel gezogen wurden.

8 Jahre später hat das Bundesarbeitsgericht in einigen Fällen endlich für Rechtssicherheit gesorgt. Genau die richtige Zeit, um Ihnen in meinem Spezial-Report zu zeigen, wie Sie die wichtigsten arbeitsvertraglichen Klauseln optimal gestalten können. Damit sie vor den Arbeitsgerichten auch künftig Bestand haben und Sie trotzdem keine Ihrer Rechtspositionen verschenken müssen!

Klicken Sie hier zum SOFORT-Download.

Das hätte der folgende Arbeitgeber besser auch getan:

Er hatte den Arbeitsvertrag nämlich unübersichtlich aufgebaut. Die Folge: Eine Klausel befand sich an einer Stelle, an der der Arbeitnehmer sie nicht vermutet hatte und deshalb übersehen hat. Und hier das Urteil des BAG:

Die Klausel wurde für ungültig erklärt!

Sehen Sie einmal, wie leicht sich der Arbeitgeber ganz einfach eine Menge Ärger vom Hals hätte schaffen können. Und zwar – kaum zu glauben – nur durch ein paar simple Format-Änderungen (!) in seiner Textverarbeitung.

Das zugrunde liegende Urteil des BAG (Aktenzeichen 5 AZR 447/94) besagte etwa Folgendes:

Strukturieren Sie den Arbeitsvertrag immer klar und übersichtlich. Denn eine Regelung an einer Stelle, an der ein Arbeitnehmer sie nicht vermutet oder leicht übersehen kann, ist ungültig (§ 305c Abs. 1 BGB). So wurde z. B. eine vertragliche Ausschlussfrist deshalb nicht Vertragsinhalt, weil sie ohne Hinweis und ohne Hervorhebung unter einer falschen oder missverständlichen Überschrift eingeordnet war.

Was im Gerichtsurteil aber nicht stand,
ist der clevere Profi-Kniff, mit dem Sie das
vermeiden:

Verzichten Sie im gesamten Arbeitsvertrag einfach auf drucktechnische Hervorhebungen. Damit ist Ihr Mitarbeiter automatisch gezwungen, den Vertrag komplett zu lesen, um sich ein Bild über die Konditionen zu machen. Ergo:

Dann kann er sich vor Gericht auch nicht mehr darauf berufen, dass die Klausel versteckt war und er sie nicht gesehen hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.02.2005, Aktenzeichen 3 Sa 515/04)!

Wird Ihnen jetzt klar, wie nahe beieinander ein gewonnener und ein verlorener Prozess liegen können?

Sie sehen: Ohne 100%ig rechtssicheren Rat
stehen Sie bei Arbeitsverträgen schnell auf
verlorenem Posten!

Doch mit meinem brandneuen GRATIS-Spezial-Report vermeiden Sie leicht zu übersehende Fallstricke von Anfang an. Sie bekommen diesen Report INKLUSIVE fertiger, sofort zu übernehmender Muster-Textbausteine jetzt sofort per PDF zum Download. Klicken Sie dazu einfach hier.

Zusätzlich erhalten Sie eine GRATIS-Test-Ausgabe meines Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienstes „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ im Wert von 19,90 €. „Arbeitsrecht kompakt“ hilft Ihnen aber nicht nur weiter, wenn es um Arbeitsverträge geht. Sondern auch in allen anderen Fällen rund ums Arbeitsrecht: Abmahnungen. Elternzeit. Kündigung. Teilzeitkräfte. Urlaubsregelungen. Arbeitszeugnisse. Betriebsrat. Und, und, und ...

In nicht mehr als 15 Minuten pro Ausgabe sind Sie damit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten immer up to date. Sie vermeiden künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit.

So sichern Sie sich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber und Vorgesetzter – WIRKLICH!

Erfahren Sie mit „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ zeitnah und umsetzungsorientiert:

  • Abmahnung: So spielen Sie die „gelbe Karte“ rechtssicher aus

  • Wie Sie Mitarbeitern rechtssicher kündigen – damit kein Arbeitsrichter daran rütteln kann

  • Arbeitsverträge: Welche Vertragsklauseln auf keinen Fall fehlen dürfen

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Wie AGG-Spekulanten keine Chance haben

  • Arbeitszeit – Wie Sie sich mit flexibler Arbeitszeitgestaltung Ihren Erfolg sichern

  • Wann Sie hohe Fehlzeiten zur Kündigung anführen können (und wann besser nicht)

  • Zeitarbeit – Wie Sie Leiharbeitnehmer schnell, sicher und ohne Risiko einsetzen

  • Wie Sie Gehaltszahlungen flexibel und leistungsorientiert gestalten

  • Azubis: Wie Sie von Anfang an alles richtig machen

  • Wann Sie auch bei geringfügigen Unpünktlichkeiten kündigen können

  • „Gelber Schein“ und „blauer Montag“: Mit welchen Rechten Sie sich gegen das Krankfeiern Ihrer Mitarbeiter schützen

  • Abfindungen: Wie Sie nicht mehr als nötig zahlen

  • Wie Sie die Probezeit von 6 Monaten rechtssicher verlängern

  • Wie Sie scheinbar unkündbaren Mitarbeitern doch noch kündigen können

  • Wie Sie rechtssichere Arbeitszeugnisse in nur 5 Minuten erstellen – und die Arbeitszeugnisse von Bewerbern richtig entschlüsseln

  • Und, und, und

Bitte lesen Sie weiter, wenn auch nur eine der folgenden Annahmen auf Sie zutrifft:

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke:
„Ich lade Sie ein, jetzt die neueste, druckfrische Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ kostenlos kennen zu lernen.“

Sie werden in den nächsten Wochen

  • einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen
  • eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen
  • ein Zeugnis formulieren
  • eine mehr als zweifelhafte Krankmeldung erhalten
  • Mitarbeitergespräche führen
  • Überstunden oder Versetzungen anordnen
  • einen Urlaubsantrag ablehnen
  • Einstellungsgespräche führen
  • eine Stellenanzeige online oder in der Zeitung aufgeben
  • einen Minijobber, Studenten, Rentner oder eine Aushilfe einstellen

Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und Ihr Kinn aufgestützt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne Diskussionen, Ärger, Klagen und Rechtsanwalt hinkriegen? Glauben Sie mir: Das geht!

Überzeugen Sie sich deshalb gleich selbst, wie einfach, schnell, zeitsparend und verständlich Ihnen „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ hilft, in allen praxisrelevanten Fällen immer auf dem Laufenden zu sein!

Ich lade Sie ganz herzlich ein! Testen Sie den neuen
Arbeitgeber-Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt“
jetzt GRATIS! Klicken Sie gleich hier!

Dann können Sie selbst vor Ort testen, was dieser einzige, konsequent aus Arbeitgebersicht formulierte Blitz-Informationsdienst Ihnen bietet!

Denn hier werden Sie alle 2 Wochen über die neuesten und für Sie wichtigen Urteile und deren Auswirkungen informiert. Das aber so konkret und knapp, dass Sie nicht mehr als 15 Minuten pro Ausgabe zu investieren brauchen, um wieder topinformiert UND rechtlich auf der sicheren Seite zu sein!

 

Hier geht es um Ihre legitimen Rechte als Arbeitgeber

Zunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke. Ich bin seit 1998 geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Berater von Unternehmen und durch die regelmäßigen Schulungen von Arbeitsrichtern, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Personalleitern und Vorgesetzten kann ich Ihnen eines versprechen: 

Arbeitsrecht kann auch Arbeitgeber-Recht sein!

Vorausgesetzt, Sie kennen die aktuellen Urteile der Arbeitsgerichte, die für Sie Recht sprechen. Genau deswegen habe ich den Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ entwickelt. Hier finden Sie kurz, verständlich und auf einen Blick alle neuen Urteile und Gesetze, die Sie als Arbeitgeber kennen und nutzen sollten.  

3 Beispiele für vermeidbare Niederlagen
(und was Sie daraus lernen können)


    Immerhin hat es ein Gutes, wenn Arbeitgeber einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren. Denn ich analysiere jedes Urteil und erarbeite

  • was das Urteil für die Praxis bedeutet
  • mit welchen Gestaltungen solche Situationen in Zukunft vermieden werden können
  • was SIE daraus lernen können.

    Das Ergebnis steht alle 14 Tage in „Arbeitsrecht kompakt“. Brandaktuell und kompakt auf nur 8 Seiten. In klaren Worten. Angereichert mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die die Umsetzung vereinfachen. Wenn Sie sich das einmal ansehen möchten, dann klicken Sie bitte hier. Die neueste Ausgabe ist dann in 3 Tagen bei Ihnen – gratis und ohne Verpflichtung.

    Lesen Sie jetzt anhand der folgenden Beispiele, um was es konkret geht:

1. Beispiel: Die wirklichen Gefahren des AGG
zeigen sich erst nach und nach

    Kaum zu glauben, was sich gerade erst am Arbeitsgericht Osnabrück abgespielt hat: Ein Unternehmen hat 53 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. 50 davon wurden anschließend wegen Altersdiskriminierung kassiert. Dabei waren unter den Gekündigten Angehörige aller Altersgruppen!

    Dasselbe kann Ihnen auch bei alltäglichen Vorgängen wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Versetzungen usw. passieren. Da hilft nur, jedes einzelne Urteil der Arbeitsgerichte genau zu studieren, zu analysieren und „zwischen den Zeilen“ zu lesen. Das können und wollen Sie nicht? Brauchen Sie auch nicht! Denn das tue ich für Sie! Meine Empfehlungen können Sie alle 2 Wochen in „Arbeitsrecht kompakt“ nachlesen.

Nehmen Sie mich nicht einfach so beim Wort. Ich spiele absolut fair und lege von vornherein alle Karten vor Ihnen auf den Tisch:

Bevor Sie sich für „Arbeitsrecht kompakt“ entscheiden, testen Sie meinen Informationsdienst erst einmal volle 30 Tage auf meine Kosten. Und bekommen nebenbei noch den wertvollen Sonder-Report  Arbeitsverträge rechtssicher erstellen kostenlos dazu. Damit können Sie sofort beginnen, einen rechtssicheren Arbeitsvertrag aufzusetzen. Und das auch noch völlig GRATIS. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?

Bitte klicken Sie jetzt hier, wenn Sie die neueste Ausgabe zum kostenlosen 30-Tage-Test anfordern möchten.

2. Beispiel: Befristeter Arbeitsvertrag

    Einer der wenigen erfreulichen Sachverhalte der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ist die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen. Das erlaubt Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und z. B. projektbezogenen oder saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken, ohne sich langfristig zusätzliche Personalkosten ans Bein zu binden.

    So weit, so gut. Doch an die praktische Umsetzung einer rechtssicheren Befristung sind jede Menge Detailvorschriften geknüpft. Nur eine einzige davon zu verletzen kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wenn Sie also Pech haben, erreichen Sie genau das Gegenteil von dem, was Ihre Absicht war.

    Deswegen dürfen arbeitsrechtliche Vorgänge keine Frage von „Glück gehabt“ oder „Pech gehabt“ sein. Alles steht und fällt mit den aktuellen und natürlich absolut zuverlässigen Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Meine Leser profitieren von meinen Empfehlungen in „Arbeitsrecht kompakt“. Wenn Sie in Zukunft auch dazugehören möchten, dann klicken Sie jetzt hier und fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar zum Kennenlernen an und sichern Sie sich den GRATIS-Sonder-Report Arbeitsverträge rechtssicher erstellen. Sie erhalten ihn ganz einfach als PDF zum Sofort-Download.

3. Beispiel: Kündigung und ihre Hürden – Frist, Begründung, Zugang

    Kein Arbeitgeber kündigt gern – denn da hängt immer ein Schicksal dran und für Sie leider auch eine kaum zu überschauende Vielzahl von Fallstricken. Ich habe schon zig Fälle erlebt, in denen die Kündigung schlicht an einer dieser Hürden gescheitert ist:

  • die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
  • die Begründung war nicht wasserdicht
  • der Zugang der Kündigung war misslungen.

    Sie kündigen einem Mitarbeiter, weil Sie ihn – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr bei sich sehen wollen. Und wenn das Gericht Sie dann zur Weiterbeschäftigung verurteilt, ist alles noch schlimmer als vorher, denn das Klima ist vergiftet und Sie können nichts mehr tun. Viele Arbeitgeber kaufen sich dann mit entsprechenden Abfindungen frei. Da kommt sehr schnell ein hoher fünfstelliger Betrag zusammen.

    All das können Sie leicht vermeiden. Halten Sie sich auf dem Laufenden über die ständig steigenden Anforderungen der Gerichte an verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigungen. Verlassen Sie sich auf „Arbeitsrecht kompakt“. Lernen Sie die Vorteile jetzt kennen und klicken Sie hier für Ihre kostenlose Probeausgabe und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report Arbeitsverträge rechtssicher erstellen als PDF zum Sofort-Download.

Sie müssen definitiv nichts zurückschicken.
Sowohl Ihre Test-Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt“ als auch Ihren Sonder-Report Arbeitsverträge rechtssicher erstellen dürfen Sie behalten und uneingeschränkt nutzen. Versprochen!

„Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ macht für Sie neue Gesetze und Urteile im Arbeitsrecht endlich konkret und greifbar. Und zwar konsequent aus Ihrer Sicht als Arbeitgeber und Personalverantwortlicher! Damit gewinnen Sie das, was Deutschlands Arbeitgeber am nötigsten brauchen: Zeit. Informationsvorsprung. Geld! Und noch mehr:

Ihre 7 VORTEILE auf einen Blick:

Lesen Sie hier, was „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ für Sie zu so einer wertvollen und unverzichtbaren Informationsquelle macht:

 Vorteil 1: Sie sparen wertvolle Zeit!

Denn ab sofort sind Sie in nur 15 Minuten pro Ausgabe wieder topinformiert und auf dem aktuellsten Wissensstand! „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ zeichnet sich durch eine einfache und verständliche Sprache aus, so dass Sie auch schwierige Sachverhalte in kürzester Zeit erfassen können.

 Vorteil 2: Sie gewinnen Rechtssicherheit!

Mit den direkt einsetzbaren Mustern, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen stellen Sie alle arbeitsrechtlich relevanten Handlungen auf stets rechtssichere Basis. Nicht nur Ihre Vereinbarungen und Arbeitsverträge, auch Abmahnungen, Zeugnisse, Kündigungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Mitarbeitergespräche sind ab sofort wasserdicht!

 Vorteil 3: Sie führen – und nicht die Arbeitnehmer!

Ihre Mitarbeiter werden sehr schnell merken, dass sie Ihnen in arbeitsrechtlichen Fragen nichts vormachen können! Denn schon nach kurzer Zeit entwickeln Sie ein regelrechtes Fingerspitzengefühl für Detailfragen des Arbeitsrechts: Was Sie sich nicht gefallen lassen brauchen – oder wann Sie einen Streit unbedingt vermeiden sollten.

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 Vorteil 4: Sie sorgen für reibungslose Abläufe im Unternehmen!

Mit den Informationen von „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ können Sie notwendige Änderungen frühzeitig umzusetzen und wichtige Maßnahmen rechtzeitig ergreifen!

 Vorteil 5: Sie profitieren von den Erfahrungen anderer Unternehmen!

Egal, wie die Arbeitsgerichte entscheiden: Sie können nur gewinnen! Denn in den 87 % der Fälle, in denen die Gerichte zugunsten der Arbeitnehmer entscheiden, werden Sie aus den Fehlern der anderen Unternehmen und Personalverantwortlichen lernen.

 Vorteil 6: Sie sparen bares Geld!

Durch die schnellen und verständlichen Informationen sparen Sie Zeit und können sich so mit Ihrer ganzen Arbeitskraft auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren. Außerdem wissen Sie stets, wie Sie unnötige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden können.

 Vorteil 7: Sie gewinnen den entscheidenden Informationsvorsprung!

Sie erhalten genau die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, die für Ihre tägliche Arbeit auch wirklich wichtig sind – konsequent aus Ihrer Sicht als Arbeitgeber und Personalverantwortlicher aufbereitet!

Starten Sie jetzt gleich Ihren persönlichen Vor-Ort-Test –
Sie können nur gewinnen!

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Mit besten Grüßen

Ihr

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke

Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“



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Ja, ich möchte ab sofort von dem Informationsdienst „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ profitieren.

Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“, die ich auf jeden Fall behalten darf, umgehend zu. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Fax oder E-Mail genügt), erhalte ich 32-mal pro Jahr die neueste Ausgabe von „Arbeitsrecht kompakt – Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber“ zum günstigen Preis von nur 19,90 € pro Ausgabe zzgl. Versandkosten und MwSt., jeweils 8 Seiten.

Und wie versprochen: Als Zusatz-Geschenk erhalte ich sofort nach dem Absenden dieser Testanforderung den Sonderreport als PDF zum Sofort-Download auf meinen PC.

1. Ausgabe GRATIS zum 30-Tage-Testen plus kostenloses Willkommensgeschenk zum Sofort-Download
Danach 32 Ausgaben im Jahr zu je 19,90 € zzgl. 1,44€ Versandkosten und MwSt.
Der Bezug gilt für ein Jahr, eine Kündigung dieser Vereinbarung ist zum Ende eines Bezugsjahres möglich.
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